Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) bildet die
Rechtsgrundlage unserer täglichen Arbeit. Über
den nachfolgenden Link erhalten Sie Zugang zur Gesetzessammlung
des Bundesministeriums der Justiz. Hier können
Sie die Gesetze und Rechtsverordnungen in ihrer geltenden
Fassung kostenfrei abrufen.
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/index.html
Wir sind Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes
der Personaldienstleister e.V. (BAP) Über den
nachfolgenden Link erhalten Sie Zugang zur Website
des BAP.
Link: http://www.personaldienstleister.de/index.html
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung
haben, sprechen Sie uns bitte an.
Telefon Frankfurt: 069-
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